Consulting
- 1:
Unternehmen. - 2:
Produkte. - 3:
Consulting.- 3.1:
Datenschutzbeauftragte. - 3.2:
Datensicherheitsanalyse. - 3.3:
GDPdU-Analyse. - 3.4:
IT-Compliance. - 3.5:
IT-Forensik. - 3.6:
IT-Risikomanagement. - 3.7:
SecurityAssesment@web. - 3.8:
Unternehmenssicherheit.
- 3.1:
- 4:
Service & Support. - 5:
Datenschutzerklärung. - 6:
Manufacturer relations.
Kontakt
Vertrieb / In sales:
Tel.: +49 (0)6093 / 369998-0
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Datenschutz
Externer Datenschutzbeauftragter
Ohne Datenschutzbeauftragten haftet die Geschäftsführung in vollem Umfang. Kommt sie zudem nicht ihrer Meldepflicht nach sind hier empfindliche Strafen möglich. Mit einem externen Datenschutzbeauftragten fangen Sie nicht bei Null an, sondern arbeiten von Anfang an mit dem größtmöglichen Knowhow. Sie gewinnen einen Überblick über versteckte Abläufe und die Möglichkeit frühzeitig auf mögliche Gefahren zu reagieren.
Die Bedarfsfrage
Ein Datenschutzbeauftragter ist immer dann zu stellen, wenn im Unternehmen personenbezogene Daten erhoben, verwaltet oder gespeichert werden und hiermit mehr als 10 Personen beschäftigt sind (hierzu zählen auch Kontaktdaten der vertriebsmitarbeiter, die eigene Lohnbuchhaltung, ?).
Ferner ist ein Datenschutzbeauftragter zu stellen, wenn Daten automatisiert verarbeitet werden und teilweise einer VORABKONTROLLE bedürfen.
Im einzelnen bedeutet dies, dass fast jedes Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benötigt und lediglich der
Umfang der Datenverarbeitung über die Einsatzgröße des Datenschutzbeauftragten entscheidet.
Die Problemstellung
Der Datenschutzbeauftragte ist in seinem Gebiet weisungsfrei und der Geschäftsführung nebenan gestellt.
Die IT-Leitung, deren Berufung zum Datenschutzbeauftragten nahe stünde, darf sich nicht selbst prüfen und kommt als Datenschutzbeauftragter daher nicht in Frage (dies ist sogar ausdrücklich untersagt und wird mit Geldbußen geahndet).
Der interne Datenschutzbeauftragte ist im Kündigungsschutz dem Betriebsrat gleichgestellt.
Der Datenschutzbeauftragte hat im Vorfeld Fachkenntnis in technischen, rechtlichen sowie organisatorischen Bereichen nachzuweisen und sein Wissen fortlaufend aktuell zu halten.
Die Lösung
Step 1
Im Rahmen eines ersten Audits erfassen wir die Gesamtumgebung des Unternehmens und unterziehen diese einer Erstbewertung.
Step 2
Aus der Erstbewertung gewonnene Einsichten werden in Berichtsform geordnet und in verschiedene Verfahren und Bereiche unterteilt. Die daraus entstehende Datenschutzdokumentation wird als IST-Zustand aufgenommen und der angestrebte SOLL-Zustand definiert.
Step 3
In wiederkehrenden Audits prüfen wir den Weg vom aufgenommenen IST-Zustand, zum angestrebten SOLL-Zustand und schulen bei Bedarf Ihre Mitarbeiter, übernehmen die Kommunikation mit zuständigen Landesstellen und begleiten Sie bei der Auswahl und Einführung neuer Systeme.
Einmal jährlich erfolgt die Übergabe des "Datenschutzjahresberichtes" an die Geschäftsleitung.
Die Mehrwerte
- Konfliktvermeidung mit widersprechenden internen Positionen
- Konfliktfreiheit bei Wendung interner Mitarbeiter an
- den Datenschutzbeauftragten
- Wiederkehrende Fragen sind schnell beantwortet
- Unternehmensressourcen werden entlastet
- Minimierung der Haftungsrisiken

